2023/ Mai /

Aktuelle Informationen zum Wasserrechtsverfahren:

Aktuell läuft das Wasserrechtsverfahren, das die weitere Grundwasserentnahme für die Trinkwasserversorgung des WfW aus dem Mündungsgebiet des Lechs erlaubt und regelt. Im Folgenden sind relevante Informationen rund um das Verfahren zusammengefasst.

Hintergrund: Das ist der WfW

Bis Mitte der 60er Jahre des 20. Jahrhunderts war der Trinkwasserbedarf in einigen Teilen Mittelfrankens so weit angestiegen, dass die Grundwasservorkommen vor Ort nicht mehr ausreichten, um den Bedarf zu decken. Davon war auch der Raum um Nürnberg, Erlangen und Fürth betroffen. Um hier die Versorgung langfristig zu sichern, war es notwendig, weiter entfernte ergiebige Trinkwasservorkommen zu erschließen. Dafür wurde am 7. Juni 1966 der Zweckverband Wasserversorgung Fränkischer Wirtschaftsraum (WfW) gegründet.

Der WfW als kommunaler Zweckverband hat 13 Verbandsmitglieder. Dabei handelt es sich um Landkreise, Städte und Gemeinden. Der WfW ist eine tragende Stütze im nordbayerischen Verbundsystem zur Trinkwasserversorgung.

Als Zweckverband ist der WfW einem definierten, singulären Zweck verpflichtet. In diesem Falle ist der Zweck, Grundwasser zu erschließen, aufzubereiten und die Träger der örtlichen Wasserversorgung mit Trinkwasser zu beliefern. Konkret betreibt der WFW seit 50 Jahren Brunnen im Mündungsgebiet des Lechs in die Donau sowie ein Wasserwerk und transportiert das dort gewonnene und aufbereitete Wasser über eine Fernleitung zu seinen Abnehmern, den örtlichen, öffentlichen Wasserversorgern. Diese haben zum größten Teil auch eigene Wassergewinnungen und werden vom WfW teilversorgt.

Als Körperschaft öffentlichen Rechts unterliegt der WfW Regeln und Vorgaben analog zu den Kommunen. Er hat keine Gewinnabsicht.

Der WfW arbeitet zukunftsgerichtet, nachhaltig und langfristig. Auf diese Ziele ist auch der neue Antrag im Wasserrechtsverfahren ausgelegt.

Aktuell laufendes Wasserrechtsverfahren

Grundwasser ist nicht eigentumsfähig. Das heißt: Das Grundeigentum berechtigt nicht zu einer Wassernutzung. Jede nennenswerte Entnahme von Grundwasser bedarf einer behördlichen Genehmigung. Der WFW benötigt also ein Wasserrecht zur Entnahme von Grundwasser aus seinen Brunnen, obwohl er Eigentümer sämtlicher Grundstücke ist, auf denen diese Brunnen liegen.

Ein solches Wasserrecht wurde dem WFW am 15.05.1974 für eine Laufzeit von 50 Jahren bis zum 31.12.2023 erteilt. Dieses Wasserrecht läuft nun aus. Der WFW hat daher ein Wasserrecht für 30 Jahre neu beantragt, um weiterhin nachhaltig und langfristig agieren zu können. Dies bedeutet für alle Beteiligten Planbarkeit und Verlässlichkeit über einen längeren Zeitraum.

 

Beantragte Fördermenge

Das derzeit bestehende Wasserrecht erlaubt eine Fördermenge von bis zu 63 Millionen Kubikmetern pro Jahr. Für das neue Wasserrecht wurde eine Jahresentnahmemenge von bis zu 52,5 Mio m3 beantragt. Die maximale Entnahme in den letzten Jahren lag bei rund 32 Mio m3. Dass die beantragte Höchstmenge die Entnahmen der Vergangenheit übersteigt, hängt mit den Prognosen für die nächsten 30 Jahre zusammen. Hier muss unter Vorgabe des vorhergesagten Klimawandels und des Bevölkerungswachstums vorgeplant werden. Sicher dabei ist: Der WfW wird immer nur jeweils so viel entnehmen, wie aktuell von den Trägern der öffentlichen Wasserversorgung benötigt wird.

Kein Zusammenhang mit privatwirtschaftlichen Interessen

In einigen Medien wurde zuletzt ein Zusammenhang zwischen dem aktuell laufenden Wasserrechtsverfahren und privatwirtschaftlichen Interessen – zum Beispiel der Getränkeindustrie – hergestellt. Der WFW gibt sein Trinkwasser ausschließlich an Träger der öffentlichen Wasserversorgung ab, um seinem satzungsgemäßen Versorgungsauftrag nachzukommen.

Klimawandel und Grundwasserstand

Der Klimawandel wird zukünftig nicht nur die Temperaturen, sondern auch die Niederschläge verändern und damit auch die Grundwasserneubildung. Diese Entwicklungen können Einfluss auf die Verfügbarkeit von Grundwasser haben. Im Unterschied zu den Wassergewinnungen vieler seiner Abnehmer stammt das vom WfW gewonnene Trinkwasser größtenteils aus dem Uferfiltrat der angrenzenden beiden großen Flüsse. Durch deren Stauhaltung werden die Wasserstände auch zukünftig stabil auf gleichem Niveau gehalten, sodass sich daraus keine Änderungen der Grundwasserfließverhältnisse und damit den verfügbaren Grundwassermengen ergeben. Der WfW ist deshalb im Bereich seiner Brunnen kaum von den Veränderungen des Klimawandels betroffen und ist perspektivisch in der Lage, andernorts fehlende Wassermengen auszugleichen, falls nötig.